Die Corona Lage in Polen verändert sich sehr dynamisch. Auf diesem Blog werden Sie auf dem Laufenden gehalten. Wir aktualisieren stetig unsere Informationen, um Ihnen ein möglichst genaues Bild der aktuellen Situation zu vermitteln. Neben den rohen Infektionswerten (die jeden Montag auf der Seite aktualisiert werden) informieren wir sie hier auch über neue Bestimmungen für Reisende aus Deutschland nach Polen, sowie die aktuellen Maßnahmen vor Ort.
Wir hoffen natürlich, dass das Reisen nach Polen bald wieder möglich sein wird. Alle Informationen zu Reisen während der Corona-Pandemie in das Nachbarland Polen finden Sie hier.
Die aktuelle Corona-Lage in Zahlen (Stand 31.05.2022)
- Infektionen seit Beginn der Pandemie: 6.007.238
- Todesfälle seit Beginn der Pandemie: 116.311
- Neuinfektionen: 82 (in Deutschland 61.889)
- Todesfälle am 31.05.2022: 0 (in Deutschland 136)
- Letalitätsrate: 1,94% (in Deutschland 0,53%)
- 7-Tage-Inzidenz: 4,3 (in Deutschland: 201,7)
- Impfquote 60,1% (in Deutschland: 75,9%)
Aktuelle Lage in Polen im Vergleich zu Deutschland
Polen im Europäischen Vergleich
Aktuell hat sich die Corona-Lage in Polen deutlich entspannt. Landesweit liegt die Siebentageinzidenz bei 4,3. Dies entspricht etwa ein fünfzigstel des Wertes, der aktuell in Deutschland zu verzeichnen ist. Landesweit liegen die Inzidenzen zwischen 5,6 im Zentrum des Landes und 1,1 in der nördlichen Woiwodschaft Kujawsko-Pomorskie. Im gesamteuropäischen Vergleich ist die Inzidenz aktuell mit am niedrigsten.
Kann ich nach Polen reisen? Aktuelle Corona-Bestimmungen in Polen (31.05.2022)
Aktuell bestehen keinerlei Einreisebestimmungen für Reisende nach Polen. Auch im Land selbst bestehen aktuell keine Beschränkungen. Einem Sommerurlaub im Nachbarland Polen steht also aktuell nichts entgegen. Alle Kultur- und Freizeitangebote werden angeboten und können besucht werden. Auch bei der Einreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Polen beschließt umfassende Lockerungen (24.03.2022)
Aufgrund der stark rückläufigen Zahl der Neuansteckungen hat die polnische Regierung umfassende Corona-Lockerungen beschlossen. So wird ab dem 28. März die Maskenpflicht abgeschafft. Auch Quarantäneregelungen und Isolationsvorschriften werde eingestellt. Das polnische Gesundheitsministerium begründet seine Entscheidung mit den stark rückläufigen Zahlen an Neuinfektionen, sowie den milderen Omicron-Verläufen.Trotz der fünften Welle Anfang des Jahres seien deutlich weniger Krankenhauseinweisungen zu verzeichnen gewesen als 2021. Dies seine positive Signale, die zur Entscheidung beigetragen haben. So läuft bis ende des Monats die Pflicht zum Tragen einer Maske in Geschäften, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt bestehen.
Ab 17. Dezember neue Beschränkungen in Polen (16. 12.2021)
Aufgrund der sich schnell ausbreitenden vierten Corona-Welle gelten ab dem 17. Dezember neue Beschränkungen im Land. Diese wirken sich insbesondere auf neue Obergrenzen im Einzelhandel, der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe aus. Die Kapazitäten in diesen Bereichen werden deutlich reduziert. Menschen mit einem gültigen Impf-Nachweis (EU-Impfzertifikat z.B. die deutsche CovPass-App oder Corona-Warn-App) tragen nicht zur Auslastung der Kapazitäten bei. Auch die Maskenpflicht wird verschärft. Ab sofort sind ausschließlich medizinische Masken und FFP2 Masken zu verwenden. Eine detaillierte Liste der Begrenzungen stellt die polnische Regierung auf Englisch zur Verfügung.
Polen ab sofort wieder Corona-Risikogebiet (03.12.2021)
Seit heute ist Polen wegen der stark steigenden Inzidenzen wieder als Corona-Risikogebiet eingestuft wurde. Was bedeutet das nun für Reisen in das Nachbarland? Für die Einreise von Deutschland nach Polen gelten nach wie vor die gleichen Regelungen:
- Bei Einreise mit vollständigem Impfschutz oder Genesung bestehen keine Reiseeinschränkungen
- Bei Einreise ohne Impfnachweis besteht die Pflicht sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Bei Verweis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests entfällt diese Pflicht.
Somit verändert sich bei Einreise nach Polen aktuell nichts. Die Einstufung Polens als Risikogebiet durch das RKI hat aber Auswirkungen für Rückreisende aus Polen nach Deutschland. Die gestalten sich neuerdings ähnlich wie die bereits bestehenden Reisebestimmungen für Einreise nach Polen.
- Keine Reiseeinschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesenen
- Menschen ohne vollständigem Impfschutz oder gültigem Nachweis einer Genesung müssen sich nach Einreise 10 Tage in Quarantäne begeben.
Was ist aktuell bei der Einreise nach Polen zu beachten? (19.11.2021)
Einreise nach Polen mit einem digitalen Covid-Zertifikat der EU
Reisende mit einem gültigen EU-Covid Zertifikat (EUDCC) können ohne weitere Einschränkungen nach Polen einreisen. Die Gültigkeit des Zertifikats hängt von folgenden Kriterien ab:
- Nachweis einer vollständigen Impfung mit den in der EU zugelassenen Impfstoffen. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurück liegen, oder
- Nachweis einer Genesung (bis maximal 6 Monate nach Ende der Corona-Infektion gültig)
Einreise ohne gültiges Covid-Zertifikat
- Bei Einreise ohne gültigem Impfnachweis besteht grundsätzlich die Pflicht, sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
- Ein negativer PCR- oder Antigentest bei Einreise entbindet von der Quarantäneverpflichtung.
- Die Quarantäne kann bei negativem PCR-Test nach 48 Stunden frühzeitig beendet werden.
Einreiseanmeldung bei Flugreisen nach Polen (26.09.2021)
Ab sofort sind Reisende, die mit dem Flugzeug nach Polen einreisen verpflichtet, eine digitale Reiseanmaldung (PLF) auszufüllen. Weitere Informationen zur Reiseanmeldung finden Sie auf der Internetseite der Polnischen Regierung. Die aktuellen Reisebeschränkungen sehen eine 10-Tägige Quarantäne für Einreisende vor. Bei Personen, die negativ getestet sind oder geimpft bzw. genesen sind entfällt die Quarantänepflicht. Menschen mit Wohnsitz in Polen können sich bis zu 24 Stunden nach Einreise testen, bei Personen ohne polnischen Wohnsitz muss der Test vor Einreise erfolgen. Die deutschen Bürgertests werden anerkannt.
Ab 01.08.2021 verschärfte Einreiseverordnung in Deutschland
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 30. Juli 2021 die Einreiseverordnung für Rückkehrer nach Deutschland verschärft. Ab morgen, den 01. August müssen alle Reiserückkehrer, egal aus welchem Land, einen negativen Covid-19 Test vorweisen können. Dies gilt trotz der geringen Inzidenz in Polen auch für Reisende aus Polen nach Deutschland. Von der Testpflicht entbunden sind vollständig geimpfte, genesene und Kinder unter 12 Jahren. Das wichtigste auf einen Blick:
Ausweisung von Risikogebieten:
- Ab dem 01. August entfällt die Kategorie Risikogebiet. Differenziert wird nur in Hochrisikogebiet und Variantengebiet. Aktuell gehört Polen keiner der beiden Kategorien an.
Nachweispflicht:
- Ab dem 01. August müssen alle Reiserückkehrer aus dem Ausland, egal welcher Kategorie das Reiseland angehört, einen Nachweis über eine nicht vorliegende Covid-Infektion vorweisen können. Dies kann mit einem negativen Covid-Test, einem Impfnachweis oder Genesenenausweis erfolgen.
- Die strenge Testpflicht für Rückkehrer aus Variantengebieten besteht fort.
- Kinder unter 12 sind von dieser Pflicht entbunden.
- Die Nachweispflicht gilt trotz der niedrigen Inzidenz auch für Reiserückkehrer aus Polen.
Einreisequarantäne:
- Die Quarantänebestimmungen wurden bis zum 30.09.2021 verlängert.
- Für Reiserückkehrer aus Polen besteht KEINE Quarantänepflicht.
Informationen für Geimpfte und Genesene:
- Impf- und Genesenennachweise können ein negatives Covid-Test Ergebnis ersetzen und von der Quarantänepflicht befreien (nicht bei Einreise aus Varianten-Gebieten).
- Geimpfte und Genesene, die aus Polen nach Deutschland einreisen können ohne weiteres einreisen und müssen weder ein negatives Test-Ergebnis vorweisen, noch sich in Quarantäne begeben.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Corona Varianten in Polen: Aktuelle Daten – 08.07.2021
Die größte Sorge unter den Experten, die sich mit der SARS-CoV-2-Pandemie beschäftigen, bereitet die Delta Variante des Coronavirus, die in Großbritannien dominiert, sich in Europa ausbreitet und nach Meinung einiger Wissenschaftler die vierte Welle von COVID-19 in Polen auslösen könnte. Haben wir wirklich etwas zu befürchten? Wie viele Fälle der Delta Variante sind bisher in Polen diagnostiziert worden?
Nach offiziellen Angaben wurde das Coronavirus der Delta-Variante erstmals am 26. April in Polen bestätigt. Seitdem steigt die Zahl der Patienten regelmäßig an, aber noch immer ist diese Mutation keine dominante Variante. Bisher wurde die höchste Anzahl von Fällen in den Regionen Masowien, Schlesien und Kleinpolen gemeldet. Die genaue Anzahl der Infektionen mit der Delta-Variante in Polen ist jedoch nicht veröffentlicht.
Welche Corona-Varianten wurden bisher in Polen diagnostiziert?
Die dritte Welle der Coronavirus-Pandemie liegt hinter Polen. Die britische Variante des Coronavirus, seit einiger Zeit als Alpha-Mutation bezeichnet, war für den Anstieg der Infektionen im April in Polen verantwortlich.
Es ist eine der vier SARS-CoV-2-Stämme, die von der Weltorganisation als besonders gefährlich (Variant of Concern) eingestuft wurde, da sie eine höhere Infektiosität und eine etwas höhere Resistenz gegen Impfstoffe aufweist. Die anderen sind Gamma (in Brasilien entdeckt), Beta (in Südafrika entdeckt) und Delta (in Indien entdeckt).
Wie viele Fälle der anderen drei Varianten sind bisher in Polen aufgetreten?
Insbesondere die Delta Variante, das im Mai eine beispiellos hohe Welle von Fällen in Indien verursachte, hat sich auch in Großbritannien ausgebreitet. – Die Delta Variante des Coronavirus ist etwa 40 Prozent infektiöser als die Beta Variante, sagte der britische Gesundheitsminister Matt Hancock kürzlich.
Laut dem Sprecher des Gesundheitsministeriums, Wojciech Andrusiewicz, wurden bis heute „etwa 60 Fälle der Delta Variante, etwa 40 Fälle der Beta Version und drei Fälle der Gamma Variante diagnostiziert.“ Einige der Personen, bei denen der Delta Stamm diagnostiziert wurde, sind Ausländer, die in Polen leben.
Die gefährlichsten Varianten des Coronavirus. Was wissen wir über sie?
Weitere sechs Varianten in der WHO-Klassifikation sind „Variants of Interest“. Dazu gehören jene aus Kalifornien (Epsilon) und den Filipinen (Theta). Bislang wurden in Polen keine Fälle dieser Stämme gefunden.
Weitere Varianten breiten sich aus – jedoch noch nicht in Polen
In letzter Zeit haben zwei weitere Varianten die Aufmerksamkeit der Mediziner auf sich gezogen. Ende Mai wurde in Vietnam ein Stamm entdeckt, der eine Mischung aus dem indischen und dem britischen COVID-19-Stamm ist. Nach Angaben des dortigen Gesundheitsministeriums ist seine Ausbreitungsrate sehr hoch, diese Variante ist verantwortlich für den plötzlichen Anstieg der Infektionen in Vietnam in den letzten Wochen.
Im Gegenzug haben italienische Wissenschaftler einen Stamm identifiziert, der sich in den letzten Wochen vor allem in Mexiko ausgebreitet hat und für 50% der Infektionen in dem Land verantwortlich ist. Die Variante hat auch Europa erreicht und wurde in Deutschland, Schweden und der Schweiz gefunden.
Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass in Polen Fälle der vietnamesischen oder mexikanischen Variante diagnostiziert wurden.
Polen kein Risikogebiet mehr – 29.05.2021
Aufgrund des starken Rückgangs der Corona-Neuinfektionen hat das RKI Polen von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen. Die Änderung tritt am 30. Mai 2021 in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Reiserückkehrende aus Polen nach Deutschland sich nicht mehr registrieren müssen und weder Quarantäneregeln greifen noch ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden muss. Stand 29. Mai lag die 7-Tage Inzidenz in Polen bei 20 Infektionen pro 100.000 Einwohnern. Reisende aus Deutschland nach Polen müssen weiterhin ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen Schnelltest) vorweisen können. Ansonsten gibt es in Polen keine weiteren Einschränkungen für Reisende aus der EU. Hotel- und Gastgewerbe dürfen seit ende Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Aufhebung der Quarantänepflicht für Reisende aus Polen nach Deutschland – 13.05.2021
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 13. Mai 2021, eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft getreten ist, die die obligatorische Quarantäne für Reisende aus Polen nach Deutschland mit einem negativen Covid-19-Testergebnis aufhebt. Darüber hinaus sind geimpfte und genesene Personen bei der Ankunft in Deutschland vom Test und der Quarantäne befreit.
Detaillierte Richtlinien der Regelung:
- ein negatives Testergebnis bei der Einreise nach Deutschland führt grundsätzlich zur Beendigung der Quarantäne;
- Geimpfte Personen und Genesene sind von Tests und Quarantäne befreit;
- In allen Bundesländern gelten einheitliche Regeln für die Registrierung, Prüfung und Quarantäne;
- Test- und Quarantäneausnahmen werden u.a. für Grenzgänger, für Besuche der unmittelbaren Familie bis zu 72 Stunden oder für den kleinen Grenzverkehr bis zu 24 Stunden eingeführt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der polnischen Regierungsseite.
Polen laut RKI kein Hochinzidenzgebiet mehr – 10.05.2021
Aufgrund des starken Rückgangs der Corona-Inzidenz in Polen ist das Land nach RKI kein Hochinzidenzgebiet mehr. Aktuell wurde Polen als Risikogebiet eingestuft. Damit gehen einige Lockerungen, vor allem für vollständig geimpfte, Genesene und Berufspendler einher. Diese müssen sich bei Einreise nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne begeben. Die Testpflicht für Pendler wurde gemäßigt. Grund für die Entscheidung des RKI ist der starke Rückgang der Infektionen von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf eine Inzidenz von aktuell ca. 80 pro 100.000 Einwohner. Somit liegt die Inzidenz deutlich unter dem Wert in Deutschland.
Lockerungen der Corona-Maßnamen in Polen, Fahrplan für Mai 2021 – 04.05.2021
Aufgrund des starken Rückgangs der Neuinfektionen im Land hat die polnische Regierung einen Fahrplan für Lockerungen in vorgestellt:
- Ab 1. Mai
- Benutzung von Sportanlagen an der freien Luft wieder erlaubt.
- Sportangebote für Kinder und Jugendliche.
- Schwimmbäder für Kinder und Jugendliche dürfen bis zu Kapazität von 50% betrieben werden.
- Ab 4. Mai
- Öffnung von Kunstgalerien und Museen.
- Öffnung von Shopping-Centern, Möbelgeschäften und Baumärkten.
- Gottesdienste bei Einhaltung von Mindestabständen.
- Präsenzunterricht für Kinder der 1 bis 3 Klasse.
- Ab 8. Mai
- Hotels können bis zu einer Auslastung von 50% öffnen.
- Ab 15. Mai
- Ab einer Inzidenz von unter 15/100.000 entfällt die Maskenpflicht im Außenbereich. Masken in Innenräumen bleiben weiterhin verpflichtend.
- Außengastronomie darf Betrieb aufnehmen.
- Kino- und Theateraufführungen im Freien erlaubt.
- Feiern (Hochzeiten, Kommunion o.Ä.) mit max. 25 Personen an der frischen Luft gestattet.
- Hybridunterricht für Schülerinnen und Schüler
- Sportanlagen im Freien bei Auslastung von max. 25%.
- Ab 29. Mail
- Innengastronomie bei max. Auslastung von 50%.
- Kino und Theater im Innenbereich bei max. Auslastung von 50%.
- Sportanlagen und Schwimmbäder bei max. Auslastung von 50%.
- Fitnessstudios und Solarien (15m² pro Gast)
- Präsenzunterricht für Grund- und Mittelschulen
Die Entspannung der Lage ist auch auf das hohe Impftempo zurückzuführen. Anfang Mai sollen bereits junge Erwachsene ab 18 geimpft werden. Ein Überblick finden Sie hier:
Impffahrplan nach Jahrgängen in Polen
- 28 April – Jahrgänge 1978-1979
- 29 April – Jahrgänge 1980-1981
- 30 April – Jahrgänge 1982-1983
- 1 Mai – Jahrgänge 1984-1985
- 3 Mai – Jahrgänge 1986-1987
- 4 Mai – Jahrgänge 1988-1989
- 5 Mai – Jahrgänge 1990-1991
- 6 Mai – Jahrgänge 1992-1993
- 7 Mai – Jahrgänge 1994-1996
- 8 Mai – Jahrgänge 1997-1999
- 9 Mai – Jahrgänge 2000-2003
Quelle: Internetseite der polnischen Regierung
Aktuelle Corona-Bestimmungen für Reisende nach Polen – 28.04.2021
Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen an Corona-Neuinfektionen in Polen kommt es weiterhin zu Einschränkungen beim internationalen Personenverkehr und dem öffentlichen Leben im Land. Aktuell wird von einer Reise nach Polen abgeraten, bis sich die pandemische Lage entspannt. Eine Übersicht über Corona-Testzentren in Polen finden Sie hier.
Epidemische Lage in Polen
Polen ist derzeit besonders stark von COVID-19 betroffen. Landesweit übersteigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner, weshalb Polen seit dem 21. März 2021 als Hochinzidenzgebiet mit hoher Infektionsrate eingestuft ist. Für aktuelle und ausführliche Informationen besuchen Sie bitte die Website des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (EDCD).
Einreise nach Polen
Für die Einreise nach Polen über die EU-Außengrenze ist eine 10-tägige Quarantänezeit erforderlich. Bei der Einreise aus anderen EU-Ländern (einschließlich Deutschland) müssen Sie 10 Tage in Quarantäne bleiben, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie reisen oder ob Sie zu Fuß unterwegs sind. Es besteht keine Quarantänepflicht, wenn Sie bei der Einreise einen negativen Coronavirus-Test (PCR oder Antigentest) vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer nach Polen einreist und sich deshalb in Quarantäne befindet, kann durch Vorlage eines negativen Testergebnisses aus der Quarantäne entlassen werden.
Von der Quarantäne befreit (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind gegen Vorlage einer Bescheinigung:
- Berufsfahrer und Arbeiter, die den Fracht- und Personenverkehr abwickeln,
- Personen, die die Grenze aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen überschreiten,
- Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden und die eine Bescheinigung über die Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vorweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate eine dokumentierte Beendigung eines Krankenhausaufenthalts oder einer Isolierung aufgrund einer Coronavirus-Infektion hatten.
Weitere Ausnahmen finden Sie in der Verordnung, die im polnischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Grenzkontrollen werden nur an den Grenzen zur Ukraine, Russland und Belarus durchgeführt.
Durchreise durch Polen
Personen, die aus der Ukraine, Russland oder Belarus anreisen, ist die Durchreise durch Polen nur dann gestattet, wenn ihr Transitzweck die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und wenn sie Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Staatsangehörige der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands besitzen oder deren Ehegatten und Kinder sind. Das Gleiche gilt für ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Union oder auf dem Gebiet der oben genannten Länder sind, sowie für deren Ehegatten und Kinder.
Reisemöglichkeiten
Internationale Schienenpersonenverkehrsverbindungen über die EU-Binnengrenze zu Polen sind in begrenztem Umfang vorhanden. Internationale Flugverbindungen sind derzeit ebenfalls in begrenztem Umfang verfügbar. Es gibt ein reduziertes Angebot an inländischen Flug-, Bahn- und Busverbindungen.
Quarantäne, Einreisemeldung und Testpflicht bei Einreise nach Deutschland
Aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt es Einreisebeschränkungen aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten mit hoher Infektionsrate (Hochinzidenzgebiet) besteht eine Online-Meldepflicht, die Vorlage eines Coronavirus-Testergebnisses (max 48 Stunden alt). Je nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ist eine Quarantäne vorgeschrieben. Polen ist seit dem 21.03.2021 als Hochrisikogebiet mit einer hohen Anzahl von Infektionen eingestuft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Neue Corona-Bestimmungen für April in Polen – 08.04.2021
Neue Regeln ab 01.04.2021 für Reisende, die nach Polen einreisen
Regeln für Reisende, die aus der Schengen-Zone nach Polen einreisen
- Reisende unterliegen der Quarantäne, es sei denn, sie legen ein negatives Testergebnis für COVID-19 vor. Der Test muss spätestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.
- Art der Prüfung: PCR oder Antigen-Schnelltest.
- Die Maßnahme gelten für alle Verkehrsmittel: kollektiver und individueller Transport sowie der Grenzübertritt zu Fuß.
- Reisende, die in Polen unter Quarantäne gestellt wurden, können einen negativen Test vorlegen, um aus der Quarantäne entlassen zu werden.
Regeln für Reisende, die von außerhalb des Schengen-Raums nach Polen kommen
- Jeder Reisende wird unter Quarantäne gestellt.
- Ein im Ankunftsland durchgeführter Test entbindet Sie nicht von der Quarantäne.
- Reisende, die unter Quarantäne gestellt wurden, können in Polen einen Test machen, dessen negatives Ergebnis sie von der Quarantänepflicht befreit.
- Art der Prüfung: PCR oder Antigen-Schnelltest.
Wichtig! Gegen COVID-19 geimpfte Personen sind von der Quarantäne befreit. Dies gilt für Personen, die nachweislich eine Schutzimpfung mit einem Impfstoff erhalten haben, der in der Europäischen Union zugelassen ist.Informieren Sie sich auf der Website des Grenzschutzes über weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht.
Aktuelle Daten zur pandemischen Lage in Polen am 31.03.2021
In den letzten Tagen wurde in Polen ein signifikanter Anstieg der COVID-19-Infektionen verzeichnet, wobei allein am 25. März 2021 mehr als 34.000 neue Fälle gemeldet wurden. Die aktuelle pandemische Lage in Polen zeichnet sich wie folgt:
- Anzahl der Betten für COVID-19-Patienten: 36 231
- Anzahl der belegten Betten: 27 118
- Anzahl der Beatmungsgeräte für COVID-19-Patienten: 3 473
- Anzahl der belegten Beatmungsgeräte: 2 620
- Anzahl der Patienten in Quarantäne: 434 991
- die Anzahl der Genesenen: 1 722 856
Quelle: www.gov.pl
Neue Corona-Verschärfungen über Ostern in Polen – 27.03 – 09.04.2021
In letzter Zeit ist eine deutliche Zunahme von Infektionen zu beobachten, die mit einer erhöhten Anzahl belegter Betten und Beatmungsgeräte und vor allem mit einem Anstieg der Sterbefälle einhergeht. Die aktuelle Situation in Polen erfordert entschlossenes Handeln. Ab Samstag, 27. März, werden neue Sicherheitsregeln eingeführt. Sie werden bis zum 9. April in Kraft bleiben und beziehen sich somit auf die Osterferienzeit.
Neue Sicherheitsregeln
Zur Eindämmung des Corona-Virus werden über die Osterfeiertage Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte eingeführt.
Gewerbe
- Große Möbel- und Baumärkte, die größer als 2.000 m2 sind, werden geschlossen.
- Einkaufszentren und Malls bleiben weiterhin geschlossen, mit Ausnahme u.a. von: Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Drogerien, Zeitungsgeschäften, Buchhandlungen.
- Außerdem gelten neue Personengrenzen in gewerblichen Einrichtungen am Markt oder in Postämtern:
- 1 Person pro 15 m2 – in Geschäften bis zu 100 m2,
- 1 Person pro 20 m2 – in Geschäften von mehr als 100 m2.
Religiöse Veranstaltungen
Ab dem 27. März gilt eine neue Begrenzung der Personenanzahl in religiösen Einrichtungen – pro Person müssen dann 20 qm vorhanden sein. Die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken und 1,5 m Abstand zu anderen Personen zu halten, bleibt unverändert.
Friseur- und Schönheitssalons
Ab dem 27. März gilt das Verbot auch für Friseur-, Schönheits- und Kosmetiksalons im ganzen Land.
Kinderkrippen und Kindergärten nur für Kinder von medizinischem Personal
Aus Gründen der Sicherheit von Kindern und Eltern bleiben Krippen und Kindergärten geschlossen. Eine Ausnahme bildet die Betreuung von Kindern von medizinischem und polizeilichem Personal (einschließlich Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten).
Eltern können von einem zusätzlichen Kinderbetreuungsgeld profitieren.
Sport – nur für Profis
Die Aktivitäten in Sportanlagen werden nur auf den Profisport beschränkt. Alle Veranstaltungen können unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Alle weiteren Einschränkungen gelten unverändert weiter
- Bildung: Schüler aller Klassenstufen von Grundschulen, weiterführenden Schulen, Studenten von Weiterbildungseinrichtungen und Berufsbildungszentren, lernen im Fernstudium.
- Hotels: Einrichtungen bleiben geschlossen (mit Ausnahme u.a. von Arbeiterhotels sowie z.B. für Sanitäter, Kraftfahrer, die Straßentransporte durchführen oder Soldaten – ein Katalog aller Ausnahmen ist in der Verordnung zu finden).
- Kultur: Theater, Kinos, Museen und Kunstgalerien werden weiterhin geschlossen bleiben.
- Sport: Turnhallen, Fitnessclubs, Skipisten, Schwimmbäder, Saunen und Solarien u. a. bleiben geschlossen.
Impfungkampagne
Bis zum 25. März 2021 wurden über 5,3 Millionen Impfungen mit der ersten und zweiten Dosis durchgeführt. Weitere Informationen zu Impfungen und tägliche Datenberichte und die Möglichkeit, sich für die Impfung zu registrieren finden Sie auf der staatlichen Internetseite.
Ganz Polen als Corona-Hochrisikogebiet – seit 21.03.2021
Ab dem 21.03.2021 wird ganz Polen als Hochrisikogebiet mit einer hohen Anzahl von Corona-Infektionen eingestuft. Es gelten zusätzliche Einschränkungen für den internationalen Personenverkehr nach Deutschland:
- Verpflichtung zur Registrierung bei Einreise nach Deutschland
- Gültiger negativer PCR-Test
- Quarantänepflicht nach Einreisen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Republik Polen unter der Rubrik Deutsche in Polen (auch auf deutsch)
Meldung bei Einreise
Die Meldung der Einreise nach Deutschland sollte online unter Einreisemeldung erfolgen.
Die Website ist in polnischer Sprache verfügbar. Wenn Sie sich registrieren, werden Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
In folgenden Fällen sind Sie von der Meldepflicht ausgenommen:
- Sie sind im Transit durch Deutschland unterwegs (ohne unnötige Stopps);
- Sie waren zuvor im Transit durch Polen unterwegs (ohne unnötige Stopps);
- Sie sind bis zu 24 Stunden im kleinen Grenzverkehr unterwegs;
- Beförderung von Personen, Gütern oder Waren auf beruflicher Basis (d. h. Berufskraftfahrer und Mitarbeiter von Transportunternehmen).
Alle anderen Personen sollten ihre Einreise nach Deutschland melden. Bei Reisen aus einem Gebiet mit besonders hohem Risiko für Virusmutationen ist eine Registrierung der Einreise für alle Reisenden vorgeschrieben. Der Transport von Personen aus einem Gebiet mit besonders hohem Risiko für Virusmutationen nach Deutschland ist grundsätzlich nur für deutsche Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz möglich. Bei technischen Problemen mit der elektronischen Anmeldung kann eine Ersatzerklärung in Papierform verwendet werden. Eine Bestätigung der elektronischen Anmeldung kann vom Spediteur verlangt werden und wird bei Kontrollen vom Grenzbeamten angefordert.
Tests
Personen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen und unter Quarantäne stehen, müssen bei der Einreise einen Test ablegen. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland oder unmittelbar nach der Einreise durchgeführt werden. Wenn der Test in Deutschland durchgeführt wird, muss das Testergebnis spätestens 48 Stunden nach der Einreise nach Deutschland vorliegen. Einzelne Bundesländer können andere Einschränkungen für den Zeitpunkt der Durchführung der Testung vorsehen. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren.
Derzeit erfüllen PCR, LAMP, TMA und Antigen-Schnelltests die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts. Die Antigen-Schnelltests müssen jedoch die Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllen, d.h. Sensitivität ≥ 80%, Spezifität ≥ 97%. Wenn ein Antigen-Schnelltest diese Kriterien nicht erfüllt, wird er von der Gesundheitsbehörde nicht akzeptiert. Das negative Testergebnis muss mindestens 14 Tage nach der Einreise nach Deutschland aufbewahrt werden und ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Das Testergebnis muss in Englisch, Französisch und Deutsch vorliegen. Polnische Tests werden nur anerkannt, wenn sie übersetzt sind.
Polen geht erneut in den landesweiten Lockdown – 17.03.2021
Aufgrund der stark steigenden Corona-Neuinfektionen geht Polen erneut in einen landesweiten Lockdown. Ab Samstag, den 20.03.2021 schließen im ganzen Land Einkaufszentren, Hotels, Theater und Kinos.
Corona und der Tourismus in Polen – eine Zwischenbilanz anlässlich der ITB 10.03.2021
Eine zentrale Forderung der Reisebranche in Polen ist die Einführung eines allgemeingültigen Hygienesiegels mit nachvollziehbaren Standards, damit die Hotels und Tourismusanbieter wieder an ihre Arbeit gehen können. Die Hotels dürfen in Polen in den meisten Regionen wieder bis zu einer Auslastung von 50% öffnen.
Reiseveranstalter
Laut Reiseveranstaltern ist die flexible Anpassung an eine gewandelte Nachfrage überlebenswichtig. Die Nachfrage nach Fortbildungen sei stark zurückgegangen, während aktuell vor allem die Suche nach Ruhe zentrales Bedürfnis vieler Kunden ist. Individuelle Reisen und Reisen in kleinen Gruppen werden immer populärer, während ein Trend weg von Pauschalreisen hin zu individuellen Unterkünften im Hotel oder Ferienwohnungen zu verzeichnen ist.
Spontanität nimmt zu
Viele Kunden zögern mit langfristigen Planungen. So buchen nur ca. ein Viertel der Reisenden ihre Auslandsreisen länger als einen Monat im Voraus. Der Anteil der Last-Minute-Buchungen steigt hingegen stark an. Somit müssen auch die Stornierungs- und Reiserichtlinien der Anbieter angepasst werden.
Neue Corona-Regelungen und Einschränkungen gültig bis zum 14.03.2021
Die zuletzt geltenden Corona-Bestimmungen sind am 28. Februar außerkraftgetreten. Nun gelten bis Mitte-März neue Bestimmungen. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen:
Grenzen und internationaler Reiseverkehr
Es besteht Quarantänepflicht für alle, die auf folgendem Wege nach Polen einreisen:
- Im internationalen Schiffsverkehr
- Im internationalen Zugverkehr
- Im Straßenverkehr
- Sofern dies im Rahmen eines öffentlichen Verkehrsdienstleisters geschieht
- Im Fahrzeug welches mehr als neun Passagiere transportiert.
- Eine allgemeine Quaranteneverpflichtung gilt für eine Personen, die den Landabschnitt der polnischen Grenze mit der Tschechischen Republik und der Slowakei überquert, unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Grenze mit anschließender Selbstisolation darf nur überquert werden, um den eigenen Wohnsitz zu erreichen. In allen anderen Fällen muss ein negativer und maximal 48-Stunden alter Covid-Test vorzeigbar sein.
- Das Einreiseverbot auf dem Luftweg gilt nicht mehr.
Eine detaillierte Auflistung der Einreisebestimmungen für das jeweilig gesuchte Land finden Sie auf der Seite der polnischen Grenzpolizei.
Internationaler Zugverkehr
Der internationale Zugverkehr wurde vorläufig bis zum 14. März 2021 eingestellt.
Quarantänebestimmungen
Eine Quarantänepflicht besteht, wenn
- Sie die polnische Grenze aus einem Nicht-EU-Land, sowie aus Tschechien und der Slowakei überqueren.
- Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsmitteln nach Polen einreisen.
- Wenn Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten oder mit einer unter Isolation stehenden Person zusammenleben.
- Wenn Sie von Ihrem Hausarzt oder einer Gesundheitseinrichtung eine Covid-19 Testung verordnet bekommen haben.
- Hinweis: Seit dem 23. Januar sind Personen mit einem negativen SARS-CoV-2-Testergebnis von der obligatorischen Quarantäne befreit. Der Test muss vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Test ist 48 Stunden ab dem Erhalt des Ergebnisses gültig.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nahverkehr darf nur eine stark reduzierten Anzahl an Passagieren transportieren. Es gilt:
- Eine maximale Auslastung von 50% der Sitzplätzen
- Oder 30% der Stehplätze, wobei nicht mehr als 50% der Sitzplätze belegt sein darf.
Hotels
Unter strengen Hygienemaßnahmen haben die Hotels den Betrieb bis zu einer Auslastung von 50 % wieder aufgenommen. Die Hotelrestaurants bleiben geschlossen, die Mahlzeiten können nur auf die Zimmer gebracht werden. In der Woiwodschaft Ermland-Masuren, ist aufgrund der hohen Inzidenzzahl das Beherbergungsverbot weiterhin in Kraft.
Kulturveranstaltungen
Kunstgalerien, Museen und Bibliotheken können unter strengen hygienischen Maßnahmen öffnen. Auch Kinos, Theater, Opernhäuser und Philharmonien haben ihren Betrieb unter strengem Hygienevorschriften wieder aufgenommen – bei Kulturveranstaltungen dürfen maximal 50 % der Plätze belegt sein. Masken sind obligatorisch. Der Verzehr ist verboten. Eine Ausnahme ist die Woiwodschaft Ermland-Masuren, wo wir aufgrund der weiterhin hohen Inzidenz die Sicherheitsvorschriften verschärfen werden. Hier bleiben Kinos, Theater, Museen und Kunstgalerien weiterhin geschlossen.
Shoppingcenter und Großhandel
Einkaufszentren und Malls können öffnen. Es gelten strenge Hygienevorschriften. In Gewerbebetrieben, Märkten oder Postämtern gibt es eine Kundenbegrenzung:
- 1 person/10 m2 – in Geschäften bis zu 100 m2
- 1 person/15 m2 – in Geschäften über 100 m2
In der Woiwodschaft Ermland-Masuren, gelten diese Lockerungen ebenfalls nicht.
Gastronomie
Restaurants und Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Es sind lediglich der Verkauf zum Mitnehmen und Lieferangebote zulässig.
Zaghafte Lockerungsversuche haben holprigen Start in Polen
In Polen zeichnet sich mit der erneuten Öffnung von Hotels und Skigebieten ein Ansturm auf die Wintersportorte ab. Allein in dem bekannten Skiort Zakopane in der Tatra würden an diesem Wochenende bis zu 20.000 Gäste erwartet, sagte die Chefin der örtlichen Handelskammer der Nachrichtenagentur PAP. Zakopane hat ihren Angaben zufolge 40.000 Übernachtungsplätze.
Die Corona-Beschränkungen der polnischen Regierung besagen, dass Hotels und Pensionen nur mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent arbeiten dürfen. Auch aus anderen Wintersportorten wurden hohe Buchungszahlen gemeldet.
Die Regierung in Warschau hatte in der vergangenen Woche beschlossen, vom 12. Februar an Hotels, Kinos und Theater sowie Sportanlagen unter freiem Himmel und Schwimmbäder für eine Testphase von zwei Wochen zu öffnen. Nach Einschätzung des Regierungschefs Morawiecki hat das Land zuletzt bei der Zahl der Corona-Neuinfektionen eine „fragile Stabilisierung“ erreicht. Restaurants und Kneipen bleiben aber weiterhin geschlossen.
Doch die Lockerungen in Zakopane haben bereits einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Nach Party-Exzessen in der beliebten Wintersportdestination erwägt die polnische Regierung nun die Lockerungen zurückzunehmen. Das Gesundheitsministerium zeigte sich besorgt, Zakopane könnte zum Ausgangspunkt einer dritten Welle im Land werden., nachdem die Zahlen der Corona-Neuinfektionen zuletzt stark zurückgegangen sind. Eine endgültige Entscheidung über den Fortbestand der Lockerungen soll am 26. Februar getroffen werden.
Polen impft gegen das Coronavirus
Auch in Polen hat die Impfung gegen das Coronavirus begonnen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über den Ablauf in Polen: wie man sich für die Impfung anmeldet, was Sie beim Impftermin erwartet, wer das Präparat zuerst bekommt und vieles mehr.
Das Wichtigste zuerst
Was Sie zuallererst über den Impfstoff wissen müssen, ist, dass er völlig kostenlos ist und seine Annahme freiwillig ist. Um einen Impftermin zugewiesen zu bekommen müssen Sie sich im Voraus bei der entsprechenden Stelle bewerben. Die Impfung wird in Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung durchgeführt, d.h. in Krankenhäusern und Hausarztpraxen. Zusätzliche Impfstellen, sowohl mobil als auch stationär, werden ebenfalls eingerichtet. Zusätzlich werden in bestimmten Fällen „Auswärtsimpfungen“ am Wohn- oder Aufenthaltsort der Patienten durchgeführt. Einen Überblick über alle Impfstellen im Land finden Sie auf der Internetseite der Regierung.
Nicht in allen Fällen ist es möglich, den Pfizer-Impfstoff zu verabreichen. Eine wichtige Einschränkung stellt das Alter dar. Der Impfstoff ist nur für Mensch über 16 Jahre zugelassen. Neben Kindern und Jugendlichen sind auch Menschen, die Medikamente zur Hemmung der Blutgerinnung, Schwangere und Personen, die allergisch auf Impfstoffbestandteile reagieren, von der Impfung ausgeschlossen. Wie bei allen Impfungen sollten Menschen, die immungeschwächt sind oder akut Krankheitssymptome, wie z. B. Fieber aufweisen, nicht geimpft werden.
Etappenweises Impfstrategie
Der Impfprozess in Polen ist in 4 Stufen unterteilt.
Am Sonntag, den 27. Dezember 2020, begann die erste Phase der Impfung, die sogenannte Stufe 0, in deren Rahmen die folgende Personen geimpft werden:
- Mitarbeiter des Gesundheitswesens, einschließlich Hilfs- und Verwaltungspersonal in medizinischen Einrichtungen, sowie Mitarbeiter in privaten Praxen.
- Mitarbeiter von Sozialpflegeheimen und kommunalen Sozialpflegezentren.
Etappe 1
- Bewohner von Pflege- und Behandlungseinrichtungen und Orten mit ständigem Aufenthalt.
- Personen, die älter als 60 Jahre sind (in der Reihenfolge des ältesten).
- Uniformierte Dienste (z. B. Polnische Armee).
- Lehrkräfte.
Etappe 2
- Personen unter 60 Jahren mit chronischen Erkrankungen, die das Risiko einer schweren COVID-19 erhöhen und die sich in einer Diagnose und Behandlung befinden, die einen häufigen Kontakt mit Gesundheitseinrichtungen erfordert.
- Personen, die „unmittelbar für das Funktionieren der wesentlichen Tätigkeiten des Staates sorgen“ und Tätigkeiten ausüben, die häufige soziale Kontakte erfordern.
Etappe 3
- Unternehmen und Arbeiter in eingeschränkten und begrenzten Bereichen im Falle eines Ausbruchs.
- Allgemeine Impfung der übrigen erwachsenen Bevölkerung.
Registrierung für die Impfung
Die Registrierung für die allgemeine Impfstufe begann am 15. Januar 2021, die Ausstellung von e-Rezepten erfolgt automatisch im P1-System (entsprechend der jeweiligen Impfverordnung) oder individuell durch einen Arzt. Danach ist eine Registrierung im zentralen E-Registrierungssystem erforderlich. Dies kann getan werden:
- Durch ein Internet-Patientenkonto
- Über eine speziell eingerichtete Infoline – unter 989.
- In der Arztpraxis in der medizinischen Einrichtung.
- Direkt in der nächstgelegenen Impfstelle.
Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine SMS mit Informationen über den gewählten Ort und die Uhrzeit der Impfung. Der Patient wird sofort für zwei Termine eingeplant und vor der zweiten Dosis des Impfstoffs auch per SMS benachrichtigt. Nach Erhalt beider Dosen des Impfstoffs erhält der Patient eine schriftliche Bescheinigung. Die entsprechenden Informationen werden auch in den e-Cards of Vaccination im P1-System und in einem speziell geschaffenen System platziert, in dem es unter anderem möglich sein wird, die Impfung mittels eines QR-Codes zu überprüfen.
Veränderte Impfreihenfolge
Ende Januar hat die polnische Regierung beschlossen, die Reihenfolge der Impfungen in Polen zu ändern. Wie bereits bekannt, werden im Rahmen der ersten gemeinsamen Stufe der Impfungen als erste Gruppe die Senioren über sechzig Jahre (je nach Jahr) und die Bewohner von DPS geimpft. Patienten und chronisch Kranke folgen in der Reihenfolge der sog. 1b, während die dritte Gruppe dieser Stufe, die sog. 1c, alle uniformierten Dienste und Lehrer umfasst, als die am meisten gefährdeten und für das Funktionieren des Staates wichtigen Personen. Nach der neuesten Verordnung wurden auch Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte in die letztgenannte Gruppe aufgenommen. Das bedeutet, dass diejenigen, die diese Funktionen ausüben, vor dem Rest der Gesellschaft geimpft werden.
Aktueller Stand (10.02.2021)
Es wurde begonnen, die Lehrer der Schulklassen 1 bis 3, sowie Erzieher von Kindergärten und Kinderkrippen zu impfen. Diese Gruppe erhält das Preparat von AstraZeneca, was zu einigen Kontroversen innerhalb der Belegschaft geführt hat. Trotzdem haben sich mittlerweile schon viele Freiwillige gemeldet. Lehrer haben es leichter, sich für die Impfung gegen Covid-19 anzumelden, denn sie müssen das nicht auf dem üblichen Weg tun. Es reicht, wenn sie einen solchen Wunsch dem Leiter ihrer Bildungseinrichtung melden, der wiederum eine Liste mit Freiwilligen anlegt.
Corona-Lage nach Regionen in Polen -aktuelle Infektionsstatistik 09.02.2021
Coronavirus Woiwodschaft Niederschlesien
Die Woiwodschaft Niederschlesien mit ihrer Hauptstadt Wrocław liegt im Südwesten Polens. Die Einwohnerzahl der Provinz beträgt 2,9 Millionen, die Bevölkerungsdichte liegt bei 145 Personen pro km². Es gibt 0,8 Einwohner pro km², die mit dem Coronavirus infiziert sind. In Niederschlesien gibt es vier Krankenhäuser für Infektionskrankheiten. Der erste Fall von Coronavirus in Niederschlesien wurde am 7. März 2020 bestätigt. Seitdem ist die Kurve der Anzahl der SARS-CoV-2-Infektionen pro 100.000 Einwohner weiter angestiegen. Bis heute wurde bei 102.490 Einwohnern von Niederschlesien eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt, bei einer Gesamtbevölkerung von 2.901.225 Einwohnern. Das bedeutet, dass 3,53 % der Bevölkerung der Woiwodschaft Niederschlesien infiziert sind. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kommen 28 Einwohner, bei denen das Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Kujawsko-Pomorskie
Die Woiwodschaft Kujawsko-Pomorskie liegt im nördlichen Zentralpolen und hat etwas mehr als 2 Millionen Einwohner mit einer Bevölkerungsdichte von 115 Personen pro km². In der Provinz gibt es vier Krankenhäuser für Infektionskrankheiten. Am 17. März 2020 wurden die ersten acht Fälle von Coronavirus-Infektionen in Kujawsko-Pomorskie gemeldet. Bis heute wurden 108.977 Einwohner der Kujawsko-Pomorskie Provinz mit SARS-CoV-2 infiziert, bei einer Gesamtbevölkerung von 2.077.775 in der Provinz. Das bedeutet, dass 5,24 % der Bevölkerung in der Woiwodschaft Kujawien-Pommern infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kommen 19 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Lublin
Die Woiwodschaft Lublin, mit der Hauptstadt Lublin, liegt im östlichen Teil Polens. Hier leben 2,1 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte beträgt 84 Einwohner pro Quadratkilometer. In der Provinz gibt es acht Krankenhäuser für Infektionskrankheiten. Der erste Fall einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 10. März 2020 in der Woiwodschaft Lublin bestätigt. In den Folgemonaten zeigten die Statistiken in der Region eine recht geringe Anzahl neuer täglicher Fälle, meist ein paar bis ein Dutzend zwischen März und Juli. Bis heute wurde eine SARS-CoV-2-Infektion bei 77.703 Einwohnern der Woiwodschaft Lubelskie festgestellt. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Lublin 3,67 % der Bevölkerung infiziert sind. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kommen 27 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Lubuskie
Die Woiwodschaft Lubuskie liegt im westlichen Teil Polens. Es hat eine Gesamtfläche von 13 988 km² und wird von 1 014 548 Menschen bewohnt. Somit ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 73 Personen pro km² . Die Woiwodschaft Lubuskie hat zwei Hauptstädte: Zielona Góra und Gorzów Wielkopolski. In diesen Städten befinden sich 2 Krankenhäuser, die auf Infektionskrankheiten spezialisiert sind. Der erste Fall des Coronavirus wurde am 14. März 2020 bestätigt. Auf der Karte der Infektionen ist Anfang Juli ein deutlicher Anstieg zu beobachten. In den folgenden Monaten nahm die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen leicht ab, um im Oktober (wie in anderen Provinzen) wieder anzusteigen. Bis heute haben sich 38 513 Einwohner der Woiwodschaft Lubuskie mit SARS-CoV-2 infiziert, bei einer Gesamtbevölkerung von 1 014 548. Das bedeutet, dass 3,8 % der Bevölkerung von Lubuskie infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kamen 26 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Lodz
Im zentralen Teil Polens gelegen, hat die Woiwodschaft Łódź über 2,46 Millionen Einwohner und eine Bevölkerungsdichte von 135 Menschen pro km². Auf eine mit dem Coronavirus infizierte Person kommen derzeit 181 gesunde Menschen. Die ersten beiden bestätigten Fälle wurden am 12. März 2020 gemeldet. Bis heute wurde bei 99.677 Einwohnern der Woiwodschaft Łódzkie eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt. Das bedeutet, dass in der Provinz Lodz 4,04 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kommen 25 Einwohner, bei denen das Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Kleinpolen
Die Region Kleinpolen (Małopolska), mit der Hauptstadt Kraków, hat 3,4 Mio. Einwohner und liegt in Bezug auf die Bevölkerungsdichte an der Spitze (224 Personen pro km²). In Kleinpolen gibt es 10 Krankenhäuser für Infektionskrankheiten, davon 3 in Kraków. Der erste Fall des Coronavirus in Kleinpolen wurde am 9. März 2020 bestätigt. In den ersten Monaten des COVID-19-Ausbruchs wurden täglich mehrere dutzend Neuinfektionen registriert. Bis heute wurden bei 119.551 Einwohnern der Woiwodschaft Kleinpolen eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Kleinpolen 3,52 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kommen 28 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Mazowieckie
Die Woiwodschaft Mazowieckie mit der Hauptstadt Warschau ist flächenmäßig die größte Woiwodschaft Polens (35 558 km²). Mit 5,4 Millionen Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von 152 Personen pro Quadratkilometer liegt sie auch in Bezug auf die Einwohnerzahl auf Platz 1. Die Woiwodschaft Masowien war seit Beginn der Coronavirus-Epidemie eine der Woiwodschaften mit der höchsten Anzahl von COVID-19-Fällen. Die ersten Fälle des Coronavirus wurden am 8. März 2020 festgestellt. In den folgenden Monaten blieb die tägliche Zahl der Neuinfektionen fast bis Ende September unter 200. Seit dem 1. Oktober wurden täglich Hunderte von Infektionen gemeldet, und am 14. Oktober wurde zum ersten Mal die Schwelle von 1.000 Fällen überschritten. Bis heute haben sich 194 273 Einwohner der Woiwodschaft Masowien mit SARS-CoV-2 infiziert. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Masowien 3,6 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kommen 28 Einwohner, bei denen das Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Oppeln
Die Einwohnerzahl der Woiwodschaft Oppeln beträgt 986.506 Tausend bei einer Bevölkerungsdichte von 105 Personen pro km². Durch die steigende Zahl der bestätigten Fälle gibt es durchschnittlich pro km² eine mit dem Coronavirus COVID-19 infizierte Person. In der Woiwodschaft Oppeln gibt es drei Krankenhäuser für Infektionskrankheiten. Am 11. März 2020 wurde der erste Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Im Bezug auf die tägliche Anzahl der Infektionen ist ein seit Anfang Oktober ein signifikanter Anstieg zu beobachten. Dazu gehören auch die Zahl der Todesfälle sowie Daten über Personen in Quarantäne und unter epidemiologischer Überwachung. Seit Mitte September ist ein deutlicher Anstieg der Fälle von Coronavirus-Infektionen zu beobachten, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern. Aus diesem Grund gehen den Gesundheitszentren die Betten und Beatmungsgeräte aus. Bis heute wurde bei 41 615 Einwohnern der Woiwodschaft Oppeln eine SARS-CoV-2-Infektion diagnostiziert. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Opole 4,22 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kommen 24 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Podkarpacie
Die Woiwodschaft Podkarpackie liegt im Südosten Polens, hat 2,1 Millionen Einwohner und eine Bevölkerungsdichte von 119 Personen pro km². Die Hauptstadt von Podkarpackie ist Rzeszów. Eine Infektion mit dem Coronavirus wurde in Podkarpacie erstmals am 11. März 2020 festgestellt, aber die epidemiologische Situation war im Vergleich zu anderen Wojwodschaften stabil. Im April, Mai und Juni gab es nur vereinzelte Fälle von Coronainfektionen, an manchen Tagen wurden keine Fälle registriert. Ab September und Oktober nahm die Zahl der Neuinfektionen rapide zu. Es wurde die Schwelle von 200 bis 300 Fällen pro Tag überschritten. Höchststand war am 18. Oktober mit 721 neue Infektionen. Bis heute haben sich 67 820 Einwohner der Woiwodschaft Podkarpackie mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Podkarpackie 3,19 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kommen 31 Einwohner, bei denen das Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Podlaskie
Die Woiwodschaft Podlaskie liegt mit ihrer Hauptstadt Bialystok im Nordosten Polens. Die Einwohnerzahl von Podlasie beträgt 1,18 Millionen und die Bevölkerungsdichte liegt bei 59 Personen pro km². Zwei Krankenhäuser für Infektionskrankheiten aus dieser Region befinden sich in Bialystok. Weitere Krankenhäuser für Infektionskrankheiten gibt es in Lomza, Suwalki, Grajewo, Hajnowka und Augustow. Die erste Coronainfektion wurde am 17. März 2020 bestätigt. Die Woiwodschaft ist eine der am wenigsten von der Epidemie betroffenen Regionen in Polen. Von März bis fast Ende September überstieg die tägliche Zahl der Infektionen nicht 50. Im Oktober gab es einen Anstieg der Zahl der Fälle. Bis heute haben sich 42 487 Einwohner der Woiwodschaft mit SARS-CoV-2 infiziert. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Podlaskie 3,6 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kommen 28 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Pommern
Die Woiwodschaft Pommern hat 2,3 Millionen Einwohnern und eine Bevölkerungsdichte von 127 Personen pro km². Sie verfügt über fünf Krankenhäuser für Infektionskrankheiten in Gdynia, Gdansk, Koscierzyn und Wejherowo. Der erste bestätigte Fall einer Coronavirus-Infektion in der Woiwodschaft Pommern wurde am 14. März 2020 gemeldet. Zunächst stach diese Region Polens in Bezug auf die täglichen Neuinfektionen nicht hervor. Die Werte begannen im August zu steigen, und am 17. September wurde in Pommern die Grenze von hundert Infektionen überschritten (es gab 134 Fälle). Die folgenden Wochen brachten einen weiteren Aufwärtstrend – am 17. Oktober wurden 563 Fälle bestätigt. Pro km² gibt es im Durchschnitt eine Person mit bestätigter Infektion . Bis heute wurde bei 106 621 Einwohnern eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Pommern 4,57 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kommen 22 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Schlesien
Mit 4,5 Millionen Einwohnern und 368 Menschen pro km² ist die Woiwodschaft Schlesien das Gebiet mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Polen. Dies spiegelt sich auch in der Statistik über Coronainfektionen in der Woiwodschaft Schlesien wider, da hier, abgesehen von Kleinpolen und Masowien, der größte Anstieg der Infektionen zu beobachten ist. In Schlesien gibt es sieben Krankenhäuser für Infektionskrankheiten. Am 14. März 2020 wurden in Schlesien bereits 12 Fälle des Coronavirus bestätigt. Seitdem steigt die Kurve an. Auf eine infizierte Person kommen nun 147 gesunde Bewohner. Aus diesem Grund wird in Schlesien eine große Anzahl von Tests auf Coronaviren durchgeführt. Bis heute wurde bei 175 526 Einwohnern Schlesiens eine SARS-CoV-2-Infektion diagnostiziert. Das bedeutet, dass 3,87 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kommen 26 Einwohner, bei denen das Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Świętokrzyska
Die Woiwodschaft Świętokrzyska mit der Hauptstadt Kielce hat 1,2 Millionen Einwohner und eine Bevölkerungsdichte von 106 Personen pro km². In der Region gibt es fünf Krankenhäuser für Infektionskrankheiten. Am 14. März wurden die ersten zwei Fälle des Coronavirus in der Woiwodschaft bestätigt. Von März bis Ende September meldete das Gesundheitsamt täglich einige wenige Infektionen. Die Zahlen gingen Anfang Oktober sprunghaft nach oben und übertrafen erst 100 und dann 300 Coronavirus-Neuinfektionen pro Tag. Bis heute haben sich 39 482 Einwohner der Woiwodschaft Świętokrzyskie mit SARS-CoV-2 infiziert. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Świętokrzyskie 3,18 % der Bevölkerung infiziert sind. Auf eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person kommen 31 Einwohner, bei denen dieses Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Ermland-Masuren
In der Woiwodschaft Ermland-Masuren kommt auf sechs Quadratkilometern im Durchschnitt eine mit dem Coronavirus infizierte Person. Im Vergleich zu anderen Provinzen ist die Bevölkerungsdichte mit 59 Einwohnern pro km² und einer Gesamtbevölkerung von 1,4 Millionen gering. Der erste Fall des Coronavirus wurde am 6. März 2020 bestätigt. Seitdem hat sich diese Zahl deutlich erhöht. Auf der Infektionskarte haben die Bezirke Iława, Olsztyn, Ostróda und Dzialdowo die höchsten Infektionszahlen zuverzeichnet. Bis heute haben sich 70 218 Einwohner der Woiwodschaft Ermland und Masuren mit SARS-CoV-2 infiziert. Das bedeutet, dass in der Woiwodschaft Ermland-Masuren 4,91 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert ist, kommen 20 Einwohner, bei denen das Coronavirus noch nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Großpolen
Die Woiwodschaft Großpolen hat mit der Hauptstadt Poznań 3,49 Millionen Einwohner bei einer Bevölkerungsdichte von 117 Einwohnern pro Quadratkilometer. Durchschnittliche Berechnungen zeigen, dass eine mit dem Coronavirus infizierte Person pro km² kommt. In Großpolen gibt es fünf Krankenhäuser für Infektionskrankheiten (drei davon in Poznań). In der Woiwodschaft wurde der erste Fall des Coronavirus am 9. März 2020 bestätigt. Laut Statistik überstieg die tägliche Zahl der Infektionen von März bis September nur wenige Male die Zahl 100. Seit Anfang Oktober lässt sich in der Woiwodschaft Großpolen ein schneller Anstieg der COVID-19-Fälle beobachten. Bis heute haben sich 157 211 Einwohner mit SARS-CoV-2 infiziert. Das bedeutet, dass 4,5 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Person kommen 22 Einwohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Coronavirus Woiwodschaft Westpommern
In der Woiwodschaft Westpommern (1,7 Millionen Einwohner / Bevölkerungsdichte 74 Menschen pro km²) gibt es eine COVID-19 infizierte Person pro 2 km². Die ersten drei Fälle des Coronavirus wurden am 12. März 2020 gemeldet. Anfänglich überstieg die tägliche Anzahl der Fälle nicht 10 Personen. Ein starker Anstieg ist seit Mitte September zu beobachten. Die meisten Fälle wurden in Szczecin bestätigt. Bis heute wurde bei 81 172 Einwohnern der Woiwodschaft Westpommern eine Coronainfektion bestätigt. Das bedeutet, dass 4,77 % der Bevölkerung infiziert waren. Auf eine Person, die mit SARS-CoV-2 infiziert war, kamen 21 Bewohner, bei denen das Coronavirus nicht diagnostiziert wurde.
Quelle: modonet.pl, Koronawirus w Polsce
Aktuellste Meldungen und Verordnungen bezüglich der Corona-Lage in Polen
Einreise aus Ländern der EU und des Schengenraums
Die Einreise aus Polen nach Deutschland erfordert keinen dringlichen Grund und ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie müssen jedoch den Vorschriftlich bezüglich der Einreise aus Risikogebieten befolgen. Diese Umfassen eine Meldepflicht bei Einreise nach Deutschland, sowie die Verpflichtung, sich nach Einreise unmittelbar in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Bei Routinekontrollen der Einreisenden an der Deutsch-Polnischen Grenze kann die Polizei eine Bestätigung der Einreisemeldung verlangen. Hier kommen Sie zum Einreiseformular.
Einreise aus nicht-EU Staaten nach Deutschland bei vorherigem Transit durch Polen
Für die Einreise nach Deutschland aus nicht EU-Ländern müssen Sie einen triftigen Grund vorweisen können ( Besuch einer unmittelbaren Familie, Rückkehr zum ständigen Wohnsitz oder Transit durch Deutschland in das Land des ständigen Wohnsitzes). Diese Bestimmungen gelten auch bei vorherigem Transit durch Polen, zum Beispiel bei Einreise über den Landweg aus der Ukraine, Belarus und Kaliningrad.
Risikogebiete
Bevor Sie nach Deutschland kommen, stellen Sie sicher, dass Sie nicht aus dem Risikobereich reisen. Die deutschen Behörden beschließen nach einer gemeinsamen Analyse des Robert-Koch-Instituts ein bestimmtes Gebiet als Risikobereich zu betrachten. Es gibt drei Risikobereiche:
- Bereich mit erhöhten Risiko;
- ein Gebiet mit besonders hohem Risiko im Zusammenhang mit Virusmutationen;
- ein Gebiet mit einem besonders hohen Risiko, das mit einer hohen Anzahl von Infektionen verbunden ist.
Aktuell ist Polen in der ersten Kategorie (Bereich mit erhöhten Risiko). Die Lage ist sehr dynamisch und wird ständig neu bewertet. Aktuelle Zahlen finden Sie auf der Seite des RKI.
Einreise aus Polen nach Deutschland
Aktuell gilt ganz Polen als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Daher sollten Sie bei der Einreise aus Polen nach Deutschland unbedingt folgenden Anweisungen Folge leisten:
- Vor der Einreise die Online-Einreisemeldung durchführen
- Maximal 48 Stunden vor Einreise einen Corona-Test machen
- Begeben Sie sich nach Einreise in eine 10-Tägige Quarantäne
Folgende Personen sind bei Einreise aus Polen nach Deutschland von der Meldepflicht entbunden:
- Personen, die lediglich durch Deutschland durchfahren
- Personen, die im Rahmen des grenzübergreifenden Regionalverkehrs unterwegs sind
- Personen, die beruflich im Personal- und Güterverkehr die Grenze überqueren
NEUE CORONA-BESTIMMUNGEN IN POLEN – 19.01.21
Achtung, neue Corona-Bestimmungen in Polen. Die am 28. November beschlossenen Einschränkungen werden in Polen bis voraussichtlich 31. Januar verlängert. Die Quarantänepflicht (auch für Polen und EU-Bürger + Schweiz) greift nun sobald die polnische Grenze überschritten wird. Auch reisende, die die EU-Binnengrenzen überqueren müssen sich in ein 10 tägige Quarantäne begeben. Menschen, die bereits gegen das Corona-Virus geimpft wurden sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Präzise Angaben und die Rechtsgrundlage zu den Einschränkungen finden Sie in der Verordnung des Ministerrates vom 21.12.2020.
Ausnahmen
Wenn die Grenze aus beruflichen Gründen überschritten wird wird die Quarantänepflicht unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Darunter fallen unter anderem:
- Flugzeugbesatzungen und Personal im Schiffsverkehr
- Personen, die in Polen arbeiten und in einem Nachbarland leben oder Personen die aus einem Nachbarland nach Polen zur Arbeit pendeln.
- LKW-Fahrer
- Zugpersonal und weiteres Personal, welches im transeuropäischen Güter- und Personenverkehrsdiensten beschäftigt ist.
- Personen im Straßenverkehr, die für gewerbliche Zwecke mindestens 7 und maximal 9 Personen (inklusive Fahrer) transportieren.
Weitere Ausnahmen
Weitere Personengruppen sind von der Quarantänepflicht entbunden:
- Ausländische Studenten, die in Polen studieren und deren Erziehungsberechtigten
- Studierende, Teilnehmer von Aufbaustudiengängen, Fachausbildung und anderen Bildungsformen sowie Doktoranden, die in Polen studieren, und Personen, die in Polen forschen
- Mitglieder diplomatischer Vertretungen, Konsularbüros und Vertreter internationaler Organisationen und ihrer Familienangehörigen
- Personen die in der Landwirtschaft auf beiden Seiten der Grenze arbeiten
- Personen, die mit Freizeitbooten zwischen den Häfen der EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Mitgliedstaaten – Vertragsparteien des EWR-Abkommens, ohne Häfen in Drittländern anzulegen, segeln
- Personen, die im Ausland Arbeiten im Zusammenhang mit dem Schutz des polnischen Kulturerbes im Ausland ausführen
- Personen, die als Wettkämpfer, Mitglied des Ausbildungspersonals, Arzt, Physiotherapeut oder Schiedsrichter an internationalen Sportwettkämpfen teilnehmen
- Personen, die den medizinischen Beruf ausüben und die Qualifikation erhalten haben, einen bestimmten Beruf außerhalb Polens auszuüben und die Grenze zu überschreiten, um auf dem Gebiet Polens Gesundheitsdienste zu erbringen
- Personen, die im Januar 2021 die Prüfung der achten Klasse ablegen
- gegen COVID-19 geimpfte Personen, denen eine Impfbescheinigung ausgestellt wurde
- Personen die im Januar 2021 Berufsprüfungen ablegen
- EU-Bürger, Bürger der Schweiz und deren Ehepartner und Kinder, die die Grenze zu Polen zum Zwecke der Durchreise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort überqueren
AKTUELLE ZAHLEN UND INFOS ZUR CORONA-LAGE IN POLEN – 12.01.2021
Polen ist weiterhin stark von der Pandemie betroffen. Mittlerweile haben bereits über 1,1 Millionen Polen das Virus besiegt. Etwa 31.000 sind an den Folgen des Corona-Virus verstorben. Aktuell sind die Zahlen im Land rückläufig und so entspannt sich die Lage auf den Intensivstationen etwas.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
Am Samstag wurden in ganz Polen 10.548 Neuinfektionen gemeldet. Am gleichen Tag starben 438 Menschen (dabei hatten 100 keine Vorerkrankungen). Aktuell sind die Woiwodschaften Masowien (Region um Warschau) und Großpolen (Region um Posen) mit 1.333 und 1.151 Neuansteckungen am stärksten betroffen. In den restlichen Woiwodschaften lag die Zahl der Ansteckungen unter tausend.
Verlauf der Pandemie in Polen
- Seit dem starken Anstieg der Coronazahlen von Oktober bis November sind die zahlen in den letzten Wochen stark zurückgegangen. Mit etwa 63.000 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen (In Deutschland 142.000) bleibt die Situation dennoch weiter angespannt.
- Seit Beginn der Pandemie haben sich insgesamt 1.376.389 Menschen in Polen mit dem Virus angesteckt. Davon sind 31.001 Menschen an und mit dem Virus gestorben.
- Aktuell stehen32.655 Krankenhausbetten für Covid-Patienten zur Verfügung (ein Rückgang von 412 Patenten im Vergleich zum Vortag)
- Davon sind 16.543 Betten belegt.
- Von den insgesamt 2967 Beatmungsgeräten sind aktuell 1596 Geräte belegt.
- In Polen befinden sich insgesamt 162.523 Menschen in häuslicher Quarantäne und 6239 Personen stehen unter epidemiologischer Aufsicht.
- Insgesamt sind bereits 1.113.738 Menschen genesen.
Wie verlaufen die Impfungen in Polen?
Bisher wurden 198.787 Impfungen verabreicht und weitere 697.320 Impfungen stehen für die nächsten Tage bereit. Bis zum 7. Januar wurden 177.863 Menschen gegen das Virus geimpft, diese Zahl wird in den nächsten Tagen jedoch stark steigen. Aktuell belegt Polen in der EU den dritten Platz wenn es um die Anzahl der verabreichten Dosen geht (hinter Deutschland und Italien). Es kam bei über 177.000 verabreichten Impfungen zu lediglich 8 Fällen mit milden Nebenwirkungen. Insgesamt hat Polen 60 Millionen Impfdosen vorbestellt, was für 30 Millionen Menschen ausreicht. In Polen leben 31 Millionen Menschen, die geimpft werden können. Aktuell wurden 205.000 Impfdosen an die jeweiligen Impfzentren ausgeliefert. Die Regierung geht davon aus, dass bis ende März 2,95 Millionen Menschen in Polen geimpft werden können.
AUSNAHMEN DER QUARANTÄNEPFLICHT BEI EINREISE NACH POLEN – 04.01.2021
Am 28. Dezember 2020 hat der Ministerrat eine Verordnung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie verabschiedet. Es gilt unter Anderem eine 10-Tägige Quarantänepflicht für alle, die mit Flugzeug, Bus und Bahn aus dem Ausland nach Polen einreisen. Dabei gelten jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppe.
Die Quarantänepflicht gilt nicht für:
- Personen die bereits gegen Covid-19 geimpft wurden und eine gültige Impfbescheinigung vorweisen können
- Personen, die die Grenze zur Republik Polen oder eines Nachbarlandes im Rahmen beruflicher, geschäftlicher oder ihrer Erwerbstätigkeit überschreiten
- Studenten, die in der Republik Polen studieren, und ihre Erziehungsberechtigten
- Studenten, Teilnehmer von Aufbaustudiengängen, Fachausbildung und anderen Bildungsformen sowie Doktoranden, die in der Republik Polen studieren
Bei der Überquerung der Deutsch-Polnischen Grenze ist jeder Passagier dazu verpflichtet eine vom Transportunternehmen ausgehändigte Erklärung auszufüllen. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht (bei Erfüllung einer der oben genannten Punkte) muss nachgewiesen werden.
Bei zusätzlichen Fragen können Sie sich an folgende Telefonnummer wenden +48 77 443 44 44 beziehungsweise 801 22 33 44.
REGELUNGEN ZU SILVESTER IN POLEN – 30.12.2020
Dieses ereignisreiche Jahr geht zu ende. Viele verspüren den Wunsch, das neue Jahr voller Hoffnung und Zuversicht in Empfang nehmen zu können. In fast allen Ländern der Welt wird dies in diesem Jahr jedoch nicht in der gleichen Art und Weise möglich sein, wie bisher. Auch in Polen gelten aufgrund der Corona Pandemie Einschränkungen. Alle Regelungen finden Sie hier im Überblick:
In ganz Polen wird für den Zeitraum vom 31. Dezember bis zum 01. Januar zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr eine landesweite Ausgangssperre verhängt.
Zusätzlich gelten seit dem 28. Dezember bis voraussichtlich 17 Januar neue Sicherheitsregeln
Sicherheitsregeln vom 28. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021
- Eine weitere Einschränkung des Einzelhandels – öffnen dürfen ausschließlich Lebensmittelgeschäfte, Buchhandlungen und der Zeitungsverkauf, Drogerien, Apotheken, Friseur- und Schönheitssalons sowie freistehende großflächige Möbelgeschäfte
- Hotels dürfen keine Gäste aufnehmen – Ausnahmen gelten für Beschäftigte in relevanten öffentlichen Diensten, Mediziner, Patienten spezialisierter Krankenhäuser und COS-Zentren. des Weiteren gelten Ausnahmen für Hotels für Arbeiter.
- Alle Skipisten bleiben geschlossen
- Sportinfrastruktur steht nur dem Profisport zur Verfügung
- Es gilt eine 10-Tägige Quarantänepflicht für alle, die aus dem Ausland nach Polen einreisen
Bereits bestehende Regelungen werden ausgeweitet
- Menschen unter 16 Jahren dürfen sich Montags bis Freitags zwischen 08:00 und 16:00 nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten fortbewegen
- Die maximal zulässige Auslastung des ÖPNV beträgt 50% der Sitzplätze und 30% der Stehplätze
- Bei religiösen Veranstaltungen muss ein Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden und 15m² pro Person zur Verfügung stehen.
- Es besteht ein Verbot von Hochzeiten, Kommunionen und sonstigen Feiern
- Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben geschlossen
- Zwischen 10:00 und 12:00 sind alle Läden ausschließlich für Menschen über 65 Jahre geöffnet.
- Restaurants bleiben geschlossen. Essen zum Mitnehmen und zur Auslieferung bleibt erlaubt.
- Kindergärten und Vorschulen funktionieren im Regelbetrieb.
- Frisöre und Schönheitssalons dürfen unter strengen Hygienemaßnahmen öffnen.
WEIHNACHTEN UND SILVESTER IN POLEN – 21.12.2020
Die diesjährigen Weihnachten und Silvester werden anders als gewöhnlich sein. Daran hat niemand Zweifel. Die Regierungen europäischer Länder, einschließlich Polens, haben bereits Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie angekündigt. Was können wir an Weihnachten und Silvester in Polen erwarten?
Dieses Jahr muss auch in Polen das Weihnachtsfest nur im engsten Familienkreis gefeiert werden
Dies wird in dem von der polnischen Regierung eingeführten „Regulierungspaket“ festgelegt, welches den Aktionsplan für die nächsten Monate enthält.
Vom 28. November bis 27. Dezember wurde die sogenannte „Verantwortungsphase“ eingeführt, die folgende Maßnahmen umfasst:
Besondere Hygienemaßnahmen für Geschäfte in Shopping-Centern
Aufgrund der stetig hohen Anzahl von COVID-19 Fällen können die aktuellen Maßnahmen kaum gelockert werden. Seit dem 28. November besteht jedoch die Möglichkeit, Geschäfte und Dienstleistungen in Einkaufszentren und Einzelhandelsparks aufzusuchen. Hier gelten jedoch strenge Hygienemaßnahmen. In Geschäften und Einkaufszentren ist die Anzahl der Personen begrenzt – maximal 1 Person. auf 15 m2. Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, darüberhinaus müssen beim Betreten der Geschäfte Handschuhe getragen werden.
Winterferien vom 4. bis 17. Januar
Die landesweite Studienpause dauert vom 4. bis 17. Januar 2021 und ersetzt die bisherigen Winterferien. Das diesjährige Weihnachtsfest wird sich jedoch von den anderen unterscheiden. Kinder und Jugendliche müssen zu Hause bleiben, da das Vereisen während der Winterferien nicht gestattet ist.
Die Regierung unterstützt die Tourismusbranche. Unternehmer, die in der Wintertourismusbranche tätig sind, können ebenfalls auf Hilfe zählen. Sie erhalten eine Entschädigung, um die Auswirkungen der Krise abzumildern.
Weitere Regeln und Einschränkungen – Verantwortungsphase
Fortbewegung
- Abstandsgebot von 1,5 m zu anderen Personen;
- Einschränkungen der Freizügigkeit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Von Montag bis Freitag (an Schultagen), von 8.00 bis 16.00 Uhr, können sie nur in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten fortbewegen.
Kulturveranstaltungen und Kino
- Alle Veranstaltungen und Kinovorführungen müssen ausfallen
Öffentlicher Nahverkehr
- Maximale Auslastung von 50% der Sitzplätze und 30% der Stehplätze
Religiöse Versammlungen
- Begrenzung der Anzahl der Personen in Kirchen – max. 1 Person auf 15m2
- Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5m
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Versammlungen und Treffen
- Versammlungen bis maximal 5 Personen
- Treffer und Feiern nur im Privaten Raum bis maximal 5 Personen plus Bewohner*innen
Hochzeiten, Firmungen und Kommunionen
- Untersagt
Geschäfts- und Fachmessen
- Ausschließlich Online
Kinderspielplätze
- Geschlossen
Unterricht
- Ausschließlich Fernunterricht über das Internet für Schülerinnen und Schüler aller Klassen
Einkaufen
- Reduzierte Anzahl der zugelassenen Kunden (1 Person/15 m²)
- Montag bis Freitag von 10:00-12:00 sind die Läden nur für Menschen über 65 Jahre geöffnet
Hotels
- Hotels sind für alle Reisenden geschlossen außer für Geschäftsreisende, Sportler und medizinisches Personal
Gastronomie
- Ausschließlich zum Mitnehmen und zur Lieferung
Frisöre und Kosmetikstudios
- Geöffnet bei strengen Hygienemaßnahmen und Einhalten des Abstandsgebots von 1,5 Metern zwischen den Kunden
Fitnessstudios und Schwimmbäder
- Geschlossen
DIE GRENZÜBERGÄNGE POLENS UND INTERNATIONALER REISEVERKEHR NACH POLEN – 10.12.2020
Für den Reiseverkehr aus anderen EU-Mitgliedsstaaten bestehen aktuell keine Einschränkungen. Die Einreise und der Transit durch Polen sind ohne Probleme möglich. Eine Quarantänepflicht besteht beim EU-internen Reiseverkehr nicht. Bei Einreisen aus nicht EU-Mitgliedsstaaten sollte die Seite der polnischen Grenzbehörde konsultiert werden. Insbesondere bei Reisenden ohne EU-Staatsangehörigkeit kann es zu Einschränkungen kommen.
Flugverkehr nach Polen
Bei internationalen Flugverbindungen nach Polen bestehen aktuell Einschränkungen. Im Dezember sind zivile Flugverbindungen aus folgenden Staaten nach Polen untersagt:
- Bosnien und Herzegowina
- Montenegro
- Georgien
- Jordanien
- Armenien
- Kosowo
- Nordmazedonien
- Serbien
- USA (mit Ausnahme von Flugreisen aus Illinois und New York)
Die Einschränkungen gelten nicht, wenn die gesamte Flugzeugbesatzung vor Antritt der Reise negativ auf das Corona Virus getestet wurde.
Folgende Bestimmungen gelten sowohl für Inlandsflüge als auch für internationale Verbindungen
- Die Bereitstellung von Desinfektionsmittel an Bord
- Gründliche Reinigung und Desinfektion des Flugzeugs
- Mindestens einmal alle 24 Stunden bei Flügen mit Passagieren
- Nach jedem Flug bei Verdacht auf einen Covid19-Fall
- Vor und nach jeder Flugreise, die über 6 Stunden dauert
- Das Ausfüllen eines Lokalisationsformulars mit Angabe des Aufenthaltsortes in Polen
Internationaler Zugverkehr
Aktuell wird ausschließlich der internationale Zugverkehr innerhalb der EU aufrechterhalten. Internationale Zugverbindungen in nicht EU-Mitgliedsstaaten wurden bis auf weiteres eingestellt.
AKTUELLE QUARANTÄNEBESTIMMUNGEN IN POLEN – 01.12.2020
Einreisende aus Deutschland oder anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen aktuell in Polen grundsätzlich keiner Quarantänepflicht. Eine zehntägige Quarantänepflicht gilt für Menschen, die
- die über eine der polnischen EU-Außengrenzen nach Polen einreisen (hierbei gelten in einigen Fällen Ausnahmen, die auf der Webseite der polnischen Grenzbehörde eingesehen werden können).
- diemit Personen in Kontakt gekommen sind, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht vorliegt.
In Polen wird zwischen Isolierung und Quarantäne unterschieden
- Die Quarantäne ist für gesunde Menschen vorgesehen, die aufgrund eines Infektionsgeschehens das Risiko einer Infektion aufweisen.
- Die Isolierung gilt für Menschen, bei denen ein positives Covid19-Testergebnis vorliegt
Bestimmungen bei Isolation
- Die häusliche Isolierung dauert 10 Tage, sofern die betroffene Person keine Symptome zeigt.
- Für den Fall, dass Symptome des Coronavirus während der Isolierung zu Hause auftreten, die Isolierung durch den Hausarzt verlängert. Die Beendigung der Isolierung darf nicht früher als 13 Tage nach Auftreten der Symptome erfolgen, wobei der Patient während der letzten 3 Tage der Isolierung keine Symptome zeigen darf.
- Im Falle der Isolation im Krankenhaus entscheidet der zuständige Arzt über das Ende der Isolation. Auch in diesem Fall darf der Patient nicht früher als 13 Tage ab dem Tag des Symptombeginns und mindestens dreitägiger Asymptomatik aus der Isolation entlassen werden.
RIESENGEBIRGE, KRAKAU, DANZIG, WARSCHAU, SO IST DIE CORONA-SITUATION IN POLEN – 22.11.2020
Aktuell ist die Wojwodschaft Niederschlesien (Riesengebirge) am stärksten von der Pandemie betroffen. Der Inzidenzwert liegt aktuell in allen Wojwodschaften über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Das müssen Sie bei Einreise in Polen beachten
Die Einreise aus Deutschland nach Polen ist für alle EU-Bürger uneingeschränkt möglich. Die Grenzen zu Deutschland sind offen und werden nicht kontrolliert. Einreisende müssen weder einen negativen Covid-19 Test vorlegen, noch besteht eine Quarantänepflicht.
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen bei Einreise aus Polen nach Deutschland
Die Corona-Pandemie entwickelt sich in Polen sehr rasant. Daher gilt Polen aktuell als Risikogebiet. Für Reisende aus Risikogebieten hat die Bundesregierung folgende Neuerungen verabschiedet:
Die deutschen Behörden haben am 9. November 20 neue Richtlinien für die Einreise nach Deutschland eingeführt. Passagiere müssen vor dem Überqueren der Grenze eine digitale Einreiseerklärung ausfüllen, die unter diesem Link www.einreiseanmeldung.de zu finden ist. Nach dem Ausfüllen der erforderlichen Felder wird die Erklärung gespeichert und im PDF-Format an die vom Reisenden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die gesammelten Informationen über den Reisenden und seine Reisen sowie die Kontaktdaten werden an das Gesundheitsamt des Aufenthaltsortes weitergeleitet, das sich an jede Person wenden kann, die sich bereit erklärt, nach Deutschland zu kommen. Darüber hinaus wurden neue Quarantäneregeln in Deutschland eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Reduzierung der Quarantäne von 14 Tagen auf 10 Tage;
- Personen, die von der Quarantänepflicht ausgeschlossen sind: Personen, die bis zu 24 Stunden im Rahmen des Grenzverkehrs nach Deutschland oder Polen einreisen, Personen, die zu dringenden Geschäftszwecken anreisen, grenzüberschreitende Arbeitnehmer oder Schüler / Studenten, die jede Woche reisen
- Ein negativer Corona-Test, der frühestens nach 5 Tagen nach Einreise gemacht werden dar, ist Grundlage für eine mögliche Verkürzung der Quarantäne.
Es kann je nach Bundesland zu Abweichung bei den Quarantänevorschriften kommen. Reisende sollten sich vor Reiseantritt mit den aktuellen hygienischen und epidemiologischen Richtlinien vertraut machen, die in einem bestimmten Staat gelten.